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  • · Fachbeitrag · Verhaltensknigge für die Praxis

    Sind Kosten eines Regelinsolvenzverfahrens Werbungskosten?

    In der Praxis war es bisher strittig, ob eine Insolvenzverwaltervergütung in einem Regelinsolvenzverfahren als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung oder als Werbungskosten im Zusammenhang mit einem privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG abzugsfähig sind. Es gibt zwar bereits ein Urteil des BFH, das jedoch wegen eines weiteren Revisionsverfahrens beim BFH noch nicht im BStBl veröffentlicht wurde. Hier der Verfahrensstand zu dieser Frage und ein Verhaltensknigge für die Beratungspraxis.

     

    Urteil des BFH zum Regelinsolvenzverfahren

    Der BFH hat klargestellt, dass ein Werbungskostenabzug für ausschließlich durch Regelinsolvenzverfahren verursachte Aufwendungen grundsätzlich nicht in Betracht kommt (BFH 13.8.24, IX R 29/23).

     

    Diese Grundsätze gelten jedoch nicht für Aufwendungen, die zwar ihre Ursache in einer durch den Insolvenzverwalter durchgeführten Verwertungsmaßnahme haben, aber auch angefallen wären, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut außerhalb eines Insolvenzverfahrens veräußert hätte und in einem solchen Fall als Werbungskosten abziehbar wären.

     

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