· Fachbeitrag · Vermögensbeteiligungen
Sicher durch die Lohnsteuerprüfung
Die Beteiligung eines Arbeitnehmers am Unternehmen des Arbeitgebers hat durch die Coronapandemie eine ganz neue Bedeutung bekommen. Die steuerfreie Gewährung von Vermögensbeteiligungen, die in der Vergangenheit meist nur von Konzernunternehmen in Anspruch genommen wurde, ist nun auch für kleine und mittelständische Betriebe ein Thema. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Infos zur steuerfreien Gewährung einer Vermögensbeteiligung nach § 3 Nr. 39 EStG zusammengefasst. |
Neuregelung seit 1.7.2021
Seit 1.7.2021 gelten neue lohnsteuerliche Steuerspielregeln, wenn Mitarbeitern Vermögensbeteiligungen zugewendet werden. Neu ist, dass der steuerfreie Höchstbetrag von 360 EUR auf 1.440 EUR angehoben wurde. Zudem wurde eine Norm eingeführt, wonach Einkünfte aus der Vermögensübertragung an bestimmte Unternehmen des Arbeitgebers (Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen), deren Gründung nicht mehr als zwölf Jahre zurückliegt, zunächst nicht besteuert werden.
In der Praxis gab es zur Neuregelung vom 1.7.2021 zahlreiche Praxisfragen, die das Bundesfinanzministerium leider erst mehr als fünf Monate später beantwortet hat (BMF 16.11.21, IV C 5 ‒ S 2347/21/10001 :006). Hier die wichtigsten Informationen, um bei späteren Lohnsteuerprüfungen auf der sicheren Seite zu stehen.
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