· Fachbeitrag · Vermögensvergleich
Steuern zahlen auf Zinsen, die es nicht gibt? Unfaire Rentenbesteuerung nach § 22 EStG
von Dr. Peter Hoberg, Worms
| Die staatlichen Renten der Deutschen kommen immer mehr unter Druck, was sich bereits vor vielen Jahrzehnten aufgrund der demographischen Lage angekündigt hatte. Von der gesetzlichen Rente kann insb. nach den letzten Geschenken (Rente mit 63, Mütterrente, ggf. gleiche Ostrente) nicht mehr viel erwartet werden. |
Viele Deutsche haben auf die schlechten Aussichten mit dem Abschluss von Lebens- und Rentenversicherungen reagiert, sodass im Durchschnitt jeder Bundesbürger (vom Baby bis zum Rentner) mehr als einen Vertrag besitzt. Durch die niedrigen Zinssätze geraten aber auch diese Absicherungen in schwieriges Fahrwasser. Das als Vorsorgekapital angesparte Kapital erwirtschaftet in der Ein- und Auszahlungsphase nur noch minimale Renditen.
Als Krönung der Probleme muss aber angesehen werden, dass der Staat bei der Besteuerung der Renten immer noch so tut, also würden hohe Zinsen erwirtschaftet. Er hält nämlich die pauschal zu versteuernden Ertragsanteile gemäß § 22 EStG konstant. Wer mit 65 erstmals eine private Rente bezieht, muss pauschal und für die gesamte Laufzeit 18 % der Monatsrente zum individuellen Grenzsteuersatz versteuern. In Zeiten hoher Zinsen war dieser Anteil eher gering und als Anreiz zur privaten Absicherung gedacht. Aber inzwischen stellt er eine unzulässige Belastung dar. Ähnlich wie bei der kalten Progression kann der Staat durch entschlossenes Nichtstun abkassieren.
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