Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Vermietung eines Homeoffice an den Arbeitgeber: Arbeitseinkünfte oder Vermietungseinkünfte?

    | Vermietet ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Arbeitszimmer in seiner Wohnung oder ein Homeoffice in seinem Mehrfamilienhaus, stellen sich steuerlich zwei entscheidende Fragen: „Handelt es sich bei den Einnahmen um Arbeitslohn oder um Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung?“ und „Greifen die Abzugsbeschränkungen für das häusliche Arbeitszimmer?“. Ein aktuelles BMF-Schreiben gibt Antworten auf diese Fragen. |

     

    Vorab gleich drei wichtige Infos zur Beurteilung der Zahlungen des Arbeitgebers für einen Raum oder für eine Wohnung des Arbeitnehmers (BMF 18.4.19, IV C 1 ‒ S 2211/16/10003:005):

     

    Vorrangiges Interesse: Die Beurteilung, ob es sich bei der Zahlung des Arbeitgebers um Arbeitslohn oder um Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung handelt, hängt davon ab, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung erfolgt.