· Fachbeitrag · Werbungskosten
Vermietung eines Homeoffice an den Arbeitgeber: Arbeitseinkünfte oder Vermietungseinkünfte?
| Vermietet ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Arbeitszimmer in seiner Wohnung oder ein Homeoffice in seinem Mehrfamilienhaus, stellen sich steuerlich zwei entscheidende Fragen: „Handelt es sich bei den Einnahmen um Arbeitslohn oder um Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung?“ und „Greifen die Abzugsbeschränkungen für das häusliche Arbeitszimmer?“. Ein aktuelles BMF-Schreiben gibt Antworten auf diese Fragen. |
Vorab gleich drei wichtige Infos zur Beurteilung der Zahlungen des Arbeitgebers für einen Raum oder für eine Wohnung des Arbeitnehmers (BMF 18.4.19, IV C 1 ‒ S 2211/16/10003:005):
Vorrangiges Interesse: Die Beurteilung, ob es sich bei der Zahlung des Arbeitgebers um Arbeitslohn oder um Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung handelt, hängt davon ab, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung erfolgt.
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