· Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Billigkeitsmaßnahmen
Umsatzsteuer auf Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe
| Im Hinblick auf die durch den Zustrom von Flüchtlingen hervorgerufene besondere und akute Situation hinsichtlich der Leistungen, die von Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden, hat das BMF ergänzende Billigkeitsmaßnahmen verabschiedet. |
1. Zuordnung von Einnahmen zum Zweckbetrieb
Beteiligt sich eine steuerbegünstigte Körperschaft
- vorübergehend an der
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