· Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Branchenberatung Autohandel
Umsatzsteuerliche Sonderfragen bei der Zulassung von (Kunden-)Kfz
| Immer wieder ergeben sich für Autohändler umsatzsteuerliche Sonderfragen im Zusammenhang mit der Zulassung von Kfz. Dieser Problematik gehen wir nachfolgend auf die Spur. |
Gebühren der Straßenverkehrsämter als durchlaufende Posten
Die von der Zulassungsstelle erhobene Gebühr schuldet ausnahmslos der Kfz-Halter, also der Kunde des Autohauses.
Übernimmt das Autohaus die Zulassung des Fahrzeugs, entrichtet es die Gebühr im Namen und für Rechnung des Kunden. Bei der anschließenden Weiterbelastung an den Kunden handelt es sich um einen nicht der Umsatzsteuer unterliegenden durchlaufenden Posten.
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