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  • · Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Einkommensteuer

    Nutzungsausfallentschädigung für betrieblichen Pkw als Betriebseinnahme

    von RD a. D. Michael Marfels, Nordkirchen

    | Die Entschädigung für den Nutzungsausfall eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens ist eine Betriebseinnahme. Bei Ermittlung der für einen Investitionsabzugsbetrag maßgebenden Gewinngrenze ist die gewinnwirksame Auflösung früherer Ansparabschreibungen einzubeziehen. |

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    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige erlitt mit seinem betrieblichen Fahrzeug, dessen Privatanteil er entspr. der 1 %-Regelung berechnete, auf einer Privatfahrt einen nicht von ihm verschuldeten Unfall. Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlte ihm eine Nutzungsausfallentschädigung i. H. v. 1.250 EUR, die das FA entgegen seiner Erklärung als zusätzliche Betriebseinnahme erfasste. Er nutzte während der Reparaturzeit nach seinen Angaben keinen Mietwagen als Ersatz. Seine gewerblichen Einkünfte i. H. v. 110.000 EUR unter Einbeziehung von 56.000 EUR für die Auflösung von Ansparabschreibungen minderte er um einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG. Das FA versagte denselben, da der Gewinn einschließlich des Auflösungsbetrags vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags die Gewinngrenze des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c EStG übersteige. Die Klage blieb erfolglos.