· Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Erbschaftsteuer
Festsetzung der Erbschaftsteuer für den Vorerbfall nach dem Tod des Vorerben
von RD a.D. Michael Marfels, Bramsche
| Die ErbSt für den Vorerbfall ist nach dem Tod des Vorerben regelmäßig gegen den Nacherben und nur ausnahmsweise gegen den Erben des Vorerben festzusetzen. |
Sachverhalt
Die Klägerin ist Alleinerbin der im Januar 2012 verstorbenen Erblasserin. Diese war wiederum Vorerbin ihres vorverstorbenen Ehemanns E. Nacherbin ist die Tochter des E. Für den Vorerbfall setzte das FA die ErbSt gegen die Klägerin als Rechtsnachfolgerin der Erblasserin fest. Einspruch und Klage blieben erfolglos, da die Klägerin Steuerschuldnerin sei und von der Nacherbin eine Befreiung von der Steuerschuld oder Ersatz für die aus eigenem Vermögen geleistete Steuer verlangen könne.
Entscheidungsgründe
Der BFH hob im Revisionsverfahren den gegen die Klägerin erlassenen ErbSt-Bescheid für den Vorerbfall auf.
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