· Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Grundsätzliche Überlegungen zur Umsatzsteuer
Die Reform beim ermäßigten Umsatzsteuersatz ist überfällig
von Alfred Kruhl, Sankt Augustin
| In Wissenschaft und Praxis besteht Einigkeit darüber, dass das deutsche Steuerrecht kompliziert und reformbedürftig ist. Alle bisherigen Bundesregierungen - seien es kleine oder große Koalitionen mit unterschiedlichen Parteienzusammensetzungen - schafften es aus verschiedenen Gründen nicht, an diesem Tatbestand etwas zu ändern. Neben dem Einkommensteuerrecht wäre aus Vereinfachungsgründen auch eine Reform im Umsatzsteuerrecht bei den steuerlichen Tatbeständen, die dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen, dringend erforderlich. Der folgende Beitrag beleuchtet die umsatzsteuerrechtliche Problematik in diesem Bereich unter verschiedenen Aspekten. |
Das geltende Umsatzsteuerrecht
Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Umsatzsteuer in der Bundesrepublik Deutschland sind das Umsatzsteuergesetz (UStG) i. d. F. vom 21.2.2005 (BGBl I 386), zuletzt mit Wirkung vom 1.1.16 geändert durch Art. 11 und 12 des Gesetzes vom 2.11.15 (BGBl I 1834), und die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) i. d. F. der Bekanntmachung vom 21.2.05 (BGBl I 434), zuletzt geändert durch Art. 6 der VO vom 22.12.2014 (BGBl I 2392). Dazu kommt eine Vielzahl von Regelungen in Umsatzsteuer-Anwendungserlassen und anderen Verwaltungsanweisungen.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist die Umsatzsteuer aufgrund der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL 2006/112/EG v. 28.11.06, Abl. EU 2006 Nr. L 347, 1), die am 1.1.2007 die bis dahin geltende 6. EG-Richtlinie (RL) ersetzte, einheitlich geregelt. Die MwStSystRL fasst in über 400 Artikeln die geltenden Vorgaben der EU über die Ausgestaltung der nationalen Umsatzsteuergesetze zusammen. Die USt-Gesetze der Mitgliedstaaten müssen entsprechend der RL gestaltet und ihre Bestimmungen im Zweifel entsprechend den Vorgaben der RL ausgelegt werden (gemeinschaftskonforme Auslegung).
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