· Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Rechtsanwendung
Streitpunkt: Doppelte Haushaltsführung
von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
| Die Anerkennung von in der Steuererklärung geltend gemachter Werbungskosten im Rahmen der sog. doppelten Haushaltsführung i. S. v. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG für Arbeitnehmer und § 4 Abs. 5 Nr. 6a EStG für den betrieblichen Bereich führt des Öfteren zu Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzämtern. Der folgende Beitrag soll dazu beizutragen, die Rechtsanwendung zu erleichtern. |
1. Definition der doppelten Haushaltsführung
Im EStG sind die Werbungskosten wie folgt definiert:
§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG
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