· Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Rechtsanwendung
Streitpunkt: Gewerbliche Tätigkeit oder Liebhaberei?
von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
| Die Feststellung, ob die Ausübung einer Tätigkeit der Einkommensteuer unterliegt oder als Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne einzustufen ist, führt des Öfteren wegen der sich daraus ergebenden unterschiedlichen steuerrechtlichen Folgen zu Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzämtern. Im folgenden Beitrag wird auf diese Problematik eingegangen. |
1. Der Grundkonflikt
Bei der Prüfung der Frage, ob es sich bei der von einem Steuerpflichtigen ausgeübten Tätigkeit um eine gewerbliche Tätigkeit oder um Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne handelt, ergeben sich zwei Perspektiven:
- Das FA unterstellt einer Privatperson, dass sie eine gewerbliche Tätigkeit ausübt und dass somit keine Liebhaberei vorliegt. Folglich sind alle Einkünfte (Gewinne/Verluste) steuerlich zu erfassen und steuerliche Pflichten (Abgabe einer Steuererklärung, Zahlung von Steuern) zu erfüllen.
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