· Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Umsatzsteuer
„Durchreichung“ von Kosten an den Kunden
| Vertragsvereinbarungen sehen häufig neben der Bezahlung der eigentlichen Leistung (Anwaltshonorar, Kaufpreis etc.) auch die Weiterbelastung der durch die Leistungserbringung verursachten Kosten vor. |
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Rechtsanwalt RA und Mandant M treffen im Jahr 2014 folgende Honorarvereinbarung:
RA entstehen aufgrund der Beratung Taxikosten (145 EUR inkl. 7 % USt). Weiter verauslagt RA einen Gerichtskostenvorschuss i. H. v. 500 EUR. |
Bei Abrechnung der Leistung stellt sich die Frage, auf welche Weise die Weiterbelastung der „Nebenkosten“ einzubeziehen ist und inwieweit dies das umsatzsteuerliche Entgelt erhöht.
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