· Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Umsatzsteuer
Standortmietverträge über Funkfeststationen
| Telefongesellschaften schließen sogenannte Standortmietverträge über Funkfeststationen mit Grundstückseigentümern ab. In dem Standortmietvertrag wird der Telefongesellschaft für eine bestimmte Zeit das Recht eingeräumt, auf der angemieteten Grundstücks- bzw. Gebäudefläche eine Funkfeststation mit Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz für den Betrieb eines Funknetzes zu errichten und zu betreiben. Die Funkfeststation ist vom Mieter bei Vertragsende wieder zu beseitigen. |
1. Grundsatz
Standortmietverträge über Funkfeststationen sind stets als steuerfreie Grundstücksvermietung i. S. d. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG anzusehen.
Beachten Sie | Im Hinblick auf die vernachlässigbar geringe überlassene Grundstücksfläche kann die Gestattung zur Errichtung einer Sirene auf einem Grundstück aber weiterhin als Vertrag besonderer Art eingestuft werden (Abschn. 4.12.6 Abs. 1 Satz 2 UStAE), auf den die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 weder für die gesamte Leistung noch für einen Teil der Leistung in Betracht kommt.
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