· Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Umsatzsteuer
Steuerfalle Ausfuhrlieferung im Abholfall
| Mit Schreiben vom 7.12.2015 hat das BMF primär zu den Umsatzsteuerfolgen gebrochener Transporte Stellung bezogen. Eher unauffällig und wohl mehr der Vollständigkeit halber weist das BMF dabei darauf hin: „Hat in diesen Fällen der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung im Rahmen seines Teils der Lieferstrecke in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet, müssen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG erfüllt sein.“ Gerade dieser Hinweis darf in seiner Bedeutung nicht unterschätzt werden! |
Sachverhalt
Ein Elektrogroßhändler (E) ist auf deutscher Seite im Bodenseekreis („Dreiländereck“ Deutschland-Österreich) ansässig. Die Kunden holen die Ware regelmäßig selbst bei E ab.
Variante a: Weist der Kunde den Export in die Schweiz nach, behandelt E die Lieferung als Ausfuhr umsatzsteuerfrei.
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