· Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Umsatzsteuer
Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe bei Krankenhäusern
| Üben Krankenhäuser wirtschaftliche Tätigkeiten aus, die nicht nach § 67 AO (vgl. auch AEAO zu § 67 AO) dem Zweckbetrieb „Krankenhaus“ zuzurechnen sind, so ist gesondert zu prüfen, ob insoweit ein eigenständiger steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (wiG) oder ein weiterer Zweckbetrieb nach Maßgabe der §§ 65, 66 oder 68 AO vorliegt. Die OFD Frankfurt/M. nimmt zur steuerlichen Beurteilung von zusätzlichen Leistungen, die von den Krankenhäusern erbracht werden, Stellung. |
Leistungsgrundlagen
Grundlagen für die dargestellten Leistungsbeziehungen werden in den meisten Fällen
- die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) und
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