· Fachbeitrag · Einheitsbewertung
Ausstattung von Wohnraum
| Ein Erlass der SenFin Berlin (5.11.12, III D - S 3202 - 1/2012 ) regelt die Ermittlung der Ausstattungsgüte von Wohnraum in Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentum, Mietwohn-, Geschäfts- und gemischtgenutzten Grundstücken für Zwecke der Einheitsbewertung des Grundbesitzes nach den Wertverhältnissen vom 1.1.1964. Für die Einordnung der Gebäude in eine der verschiedenen Ausstattungsgruppen des Mietspiegels ist von der baulichen Gesamtausstattung auszugehen und in einfach, mittel, gut oder sehr gut einzuordnen. Die Ausstattung in Ein- und Zweifamilienhäusern ist anhand des Vordrucks EW 103 (Stand 11.12) als Bestandteil der vom Stpfl. abzugebenden Einheitswerterklärung zu ermitteln. Zur Erläuterung einzelner Ausstattungsmerkmale wird der neue Vordruck EW 103.1 zur Verfügung gestellt. Zur Ermittlung sind ergänzend weitere Unterlagen heranzuziehen, z.B. Baubeschreibungen, Kaufverträge. |
Ein Grundstück ist bei der Auswertung in der Regel in die Ausstattungsgruppe einzuordnen, in die die überwiegende Anzahl der Einzelmerkmale fällt. Ein Zusammenzählen und die anschließende Division durch die Anzahl der Merkmale sind nicht zulässig. Die Ausstattung in Wohnungseigentum, Mietwohn-, Geschäfts- und gemischtgenutzten Grundstücken ist anhand des neuen Vordrucks EW 103.2 zu ermitteln, Erläuterung über EW 103.1. Bei Wohnungen mit Sammelheizung, Warmwasser sowie Bad und WC innerhalb der Wohnung ist nach ständiger Rechtsprechung des FG Berlin-Brandenburg (14.1.09, 3 K 2567/04) von einer guten Ausstattung auszugehen. Für eine sehr gute Ausstattung müssen mindestens drei Bauteile mit sehr guten Ausstattungsmerkmalen vorhanden sein. Das Ergebnis wird mit dem Einheitswertbescheid bekannt gegeben.
Erläuterungen zu einzelnen Ausstattungsmerkmalen von Wohnraum
- Fenster: Einfachverglasung ist seit 1977 nicht mehr zugelassen. Bei einer Doppelverglasung handelt es sich um zwei einfach verglaste, mit- einander verbundene Fensterflügel. Zwischen den Scheiben befindet sich eine Luftschicht. Isolierverglasung oder Wärmedämmverglasung verfügt über nur einen Fensterflügel mit mindestens zwei Scheiben. Zwischen den Gläsern befindet sich ein Hohlraum, der luftdicht verschlossen ist. Sie wird mindestens seit 1984 standardmäßig für Neubauten oder beim Fenstertausch im Altbau verwendet.
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