· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Neues zu Wehr, Zivil- und Freiwilligendiensten
| Mit der Neufassung von § 3 Nr. 5 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG ab dem VZ 2013 sind nach § 3 Nr. 5 folgende Bezüge steuerfrei. |
- a) Geld und Sachbezüge während des Wehrdienstes.
- b) Geld und Sachbezüge, die Zivildienstleistende erhalten.
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