Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Neues zu Wehr, Zivil- und Freiwilligendiensten

    | Mit der Neufassung von § 3 Nr. 5 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG ab dem VZ 2013 sind nach § 3 Nr. 5 folgende Bezüge steuerfrei. |

     

    • a) Geld und Sachbezüge während des Wehrdienstes.
    • b) Geld und Sachbezüge, die Zivildienstleistende erhalten.