· Fachbeitrag · GoBD 2014
Archivierung von E-Rechnungen unter Einschaltung eines Dienstleisters
Frage: Wir erhalten vom Hersteller und von Zulieferern neben Papierrechnungen auch solche auf elektronischem Wege. Letztere drucken wir aus und sortieren die Ausdrucke den Papierrechnungen zu. Die Datensätze, mit denen wir E-Rechnungen erhalten, speichern wir nicht selbst ab. Wir haben aber einen Vertrag mit einem EDV-Dienstleister, der die Datensätze speichert und uns auf Wunsch zur Verfügung stellt. Genügen wir damit unseren umsatzsteuerlichen Pflichten? Oder ist unser Vorsteuerabzug in Gefahr?
Antwort: Antwort: Sie machen alles richtig! Sie dürfen einen Fremddienstleister beauftragen. Ihr Vorsteuerabzug wird dadurch nicht gefährdet.
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