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  • · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt - Aktuelle Gesetzgebung

    Bundesregierung beschließt Reform der Aufsicht der Abschlussprüfer

    | Das Bundeskabinett hat das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) beschlossen, das berufs- und aufsichtsrechtliche Teile der EU-Abschlussprüferreform umsetzt. Ziel der EU-Reform ist es, das Vertrauen der Anleger in die Ordnungsgemäßheit und Zuverlässigkeit der Unternehmensabschlüsse zu stärken sowie Wirksamkeit und Transparenz der Aufsicht zu erhöhen. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte Reform sieht eine Neustrukturierung und Stärkung der Abschlussprüferaufsicht sowie Änderungen des Berufsrechts (Wirtschaftsprüferordnung) unter weitest möglichem Erhalt der beruflichen Selbstverwaltung vor. |

     

    Die national und international hoch anerkannte Aufsichtstätigkeit der derzeitigen, in der Leitung ehrenamtlichen Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) wird aufgrund der EU-Vorgaben in eine berufsstandsunabhängige und selbstständige Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überführt. Die Kontinuität der bisherigen Aufsicht wird, insbesondere durch eine weitest mögliche gesetzliche Übernahme des vorhandenen hochqualifizierten Personals, gesichert. Ein Teil der Aufgaben wird auf die bestehende Selbstverwaltung der Wirtschaftsprüfer in der Wirtschaftsprüferkammer übertragen - unter der Letztverantwortung der Abschlussprüferaufsichtsstelle.

     

    Entsprechend den europäischen Vorgaben, sieht der Gesetzesentwurf neue oder strengere berufsrechtliche Regelungen, etwa zum Qualitätssicherungssystem, zu den Unabhängigkeitsanforderungen an Abschlussprüfer und zu Dokumentationspflichten vor. Zur Vermeidung übermäßiger bürokratischer Belastungen werden, insbesondere für kleinere und mittelgroße Prüferpraxen, zulässige Erleichterungen umgesetzt. Für die vereidigten Buchprüfer wird die Möglichkeit einer verkürzten Prüfung zum Wirtschaftsprüfer wieder eingeführt.