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  • 14.01.2014 · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt – Aufbewahrungspflicht

    Behandlung von Thermobelegen

    | Thermobelege verblassen häufig sehr früh und werden dadurch unlesbar. Ein Tatbestand der insbesondere bezüglich der jahrelangen Aufbewahrungspflicht von Rechnungen oder Dokumenten eine gewisse Relevanz hat. Nach Auskunft der alten Bundesregierung (BT-Drucks. 17/14821, S. 19) gibt es keine gesetzliche Regelung zur Verwendung eines bestimmten Papiers oder einer bestimmten Drucktechnik für die Ausstellung von Rechnungen oder Quittungen. § 14 Abs. 1 S. 7 UStG regelt lediglich, dass Rechnungen auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch zu übermitteln sind. |