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  • 17.02.2014 · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt – Auslandstätigkeitserlass

    EuGH-Rechtsprechung und inländischer Arbeitgeber

    | Der EuGH hat mit Urteil vom 28. 2. 2013 (Rs. C-544/11 „Petersen et Petersen“, BStBl. II 13) entschieden, dass Art. 45 AEUV (Freizügigkeit der Arbeitnehmer) dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, wonach Einkünfte einer in diesem Mitgliedsstaat wohnhaften und unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Person aus seiner nichtselbstständigen Tätigkeit von der ESt freigestellt sind, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in diesem Mitgliedstaat hat, aber nicht, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat. |