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  • · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt ‒ ELStAM

    Bericht zum Status Quo und Ausblick

    | Die Bundesregierung teilt in der BT-Drucks. 17/12604 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drucks. 17/12333) mit, dass bisher nur die Vorderseite der alten Lohnsteuerkarte durch das elektronische Verfahren ersetzt wird. Langfristig sollen weitere Maßnahmen elektronisch abgewickelt werden. Die sich derzeit im Betrieb befindende Ausbaustufe ersetzt für sie die Vorderseite der alten Lohnsteuerkarte. Der Arbeitgeber erfragt diese Daten bei der Finanzverwaltung elektronisch. Außerdem kann sich jeder Bürger am Elster-Online-Portal kostenlos anmelden und seine ELStAM abfragen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, welcher Arbeitgeber in den letzten zwei Jahren die ELStAM abgerufen hat. Erweiterungen erfolgen sukzessive. Langfristig soll das Lohnsteuerermäßigungsverfahren vollständig elektronisch abgewickelt werden. Zukünftig soll das ELStAM-Verfahren auch für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer nutzbar sein. Außerdem soll die zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen, die überjährige Berücksichtigung von übertragenen Pauschbeträgen wegen Körperbehinderung und die mehrjährige Berücksichtigung von im Ausland lebenden Kindern im ELStAM-Verfahren realisiert werden. |

     

    Nach dem Scheitern des Jahressteuergesetzes 2013 wurde das ELStAM-Verfahren auf Grundlage des § 52b EStG in der Fassung des Jahres 2012 gestartet (BMF-Startschreiben 19.12.12, IV C 5 - S 2363/07/0002-03, BStBl I 12, 1258). Die Regelungen des neuen § 52b EStG i.d.F. des JStG 2013 wurden in den Entwurf des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes aufgenommen. Gegenwärtig werden die Verfahrensvereinfachungen aus dem JStG 2013 im Billigkeitswege angewendet. Das JStG 2013 sah die Möglichkeit zweijährig gültiger Freibeträge vor. Nach der Ablehnung gibt es gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für die Einführung zweijährig gültiger Freibeträge. In den Planungen zur sukzessiven Erweiterung ist dies aber enthalten.

     

    Die Einführung der ELStAM ist Ziel eines gemeinsamen Vorhabens des Bundes und der Länder. Die Software wird im Rahmen des Vorhabens KONSENS entwickelt und gepflegt. Die Federführung für das Projekt ElsterLohn II/ELStAM liegt bei Nordrhein-Westfalen. Dabei setzt das Zentrum für Informationssicherheit und Informationstechnik (ZIVIT) in den Bereichen Anforderungsmanagement, Qualitäts- und Testmanagement, einem abgegrenzten Aufgabenbereich der Software-Entwicklung sowie in der Betreuung der Entwicklungs- und Testumgebung des Projekt ELStAM externe Unterstützung ein. Alle externen Mitarbeiter sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Steuergeheimnis, Datenschutz etc.) verpflichtet worden. Mit der Programmierung der Software wurde 2009 begonnen. Insgesamt sind Kosten in Höhe von 12.786.222 EUR in den Jahren 2009 bis 2012 für die Programmierung und Qualitätssicherung und die dafür benötigte Hardware angefallen.