· Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt ‒ EU-Zinsrichtlinie
Verbreiteter Informationsaustausch
| Die EU-Kommission hatte am 12.6.2013 vorgeschlagen, zur verstärkten Bekämpfung von Steuerhinterziehung den automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen in der EU zu erweitern. Der Vorschlag sieht vor, Dividenden, Veräußerungsgewinne, alle anderen Arten von Finanzeinkünften und Kontoguthaben in die Liste der Einkunftsarten aufzunehmen. Bislang werden nur Zinsen erfasst. Der automatische Informationsaustausch ist bereits in zwei grundlegenden Rechtsakten vorgesehen. |
- 1.Durch die EU-Zinsrichtlinie erheben die Mitgliedstaaten seit 2005 Daten über die Erträge gebietsfremder Personen und stellen sie automatisch den Steuerbehörden der Länder zur Verfügung, in denen die betreffenden Personen ansässig sind. Die Richtlinie soll verstärkt und im Anwendungsbereich erweitert werden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die überarbeitete Richtlinie noch vor Jahresende anzunehmen.
- 2.Die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden sieht den automatischen Austausch von Informationen über andere Einkunftsarten 2015 vor und betrifft Bezüge aus unselbstständiger Arbeit, Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen, Lebensversicherungsprodukte, Ruhegehälter und Vermögenseinkünfte. Diese Richtlinie soll überarbeitet werden, damit der automatische Informationsaustausch ab 2015 auch für Dividenden, Veräußerungsgewinne und sonstige Finanzerträge gilt.
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