· Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt - Flüchtlingshilfe
Steuerliches Abc zur Flüchtlingshilfe
| Angesichts der steigenden Zahl an Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern mietet die öffentliche Hand (meist durch die Landratsämter) vermehrt Unterkünfte an bzw. schaltet Privatunternehmen in die Beherbergung der Asylbewerber ein. Die Unterbringung erfolgt im Rahmen unterschiedlichster Vertragsvarianten (z.B. Mietverträge, Beherbergungsverträge, Belegungsvereinbarungen, Rahmenverträge usw.). Das Bayerische Landesamt für Steuern gibt einen - ausdrücklich nicht abschließenden - Überblick über die verschiedenen Sachverhaltsgestaltungen und deren umsatzsteuerrechtliche Behandlung. |
1. Grundsätze
Für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der einzelnen Leistungsbeziehungen sind
- neben dem Inhalt des jeweiligen Vertrags
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