· Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt ‒ Gesetzgebung
Umsatzsteuerliche Änderungen durch das sogenannte „Kroatiengesetz“
| Am 11.7.2014 hat der Bundesrat dem schon am 3.7.2014 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (dem sog. „Kroatiengesetz“) zugestimmt. Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren, wie geplant, noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden. Im Bereich der Umsatzsteuer hat der Gesetzgeber u.a. auf die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Behandlung von Bauleistungen reagiert. Es ist zwar zu begrüßen, dass versucht wird, hier Klarheit zu schaffen, jedoch ist es sehr unglücklich, dass die Änderungen unterjährig in Kraft treten. Der Unternehmer hat sich somit innerhalb eines Veranlagungszeitraums mit drei Rechtslagen auseinanderzusetzen. |
Die Neuregelungen im Einzelnen:
1. Umsatzbesteuerung von Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen
Zum 1.1.2015 werden EU-weit die Regelungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronischen Diensten geändert.
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