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  • · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt ‒ Grunderwerbsteuer

    Ländererlass zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG

    | Bei einer Personengesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, gilt nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG die unmittelbare oder mittelbare innerhalb von fünf Jahren erfolgende Änderung des Gesellschafterbestands dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Die Vorschrift fingiert somit für Gesellschafterwechsel, bei denen mindestens 95 % der Anteile betroffen sind, einen Erwerbsvorgang im Sinne des Grunderwerbsteuergesetz. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben hierzu Stellung genommen. |

     

    Im Einzelnen erläutert der Ländererlass folgende Punkte:

     

    • Personengesellschaften im Sinne des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG: Insbesondere werden auch ausländische Personengesellschaften, deren rechtliche Struktur den inländischen Personengesellschaften entspricht, von der Vorschrift erfasst.