11.04.2014 · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt – Notdienstpauschale für Apotheken
Nicht der Umsatzsteuer unterliegender echter Zuschuss und steuerpflichtiger Zuschlag
| Mit Wirkung zum 1. August 2013 ist das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG, 15.7.13, BGBl 13 I, 2420) in Kraft getreten. Durch entsprechende Änderungen des Apotheken-, des Arzneimittelgesetzes und der Arzneimittelpreisverordnung wurde eine Notdienstpauschale für Apotheken eingeführt. Demnach erhalten Apotheken für jeden vollständig ausgeführten Notdienst (Dienstbereitschaft von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr des Folgetags) einen pauschalen Zuschuss aus einem Fonds. Dieser Fonds wurde vom Deutschen Apothekerverband e.V. errichtet und wird auch von diesem verwaltet. Die Rechts- und Fachaufsicht führt das Bundesministerium für Gesundheit. |
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