13.08.2013 · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt – Ruhende Verfahren
Verfassungswidrige körperschaftsteuerliche Umgliederungsvorschriften
| Hinsichtlich der Umgliederungsvorschriften der Kapitaltöpfe beim Übergang des Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren hatte das BVerfG (17.11.09, 1 BvR 2192/05) entschieden, dass die Regelungen des § 36 Abs. 3 und 4 KStG a.F. gegen Art. 3 GG verstoßen, soweit sie zu einem Verlust von Körperschaftsteuerminderungspotenzial führen. Darüber hinaus trug das BVerfG dem Gesetzgeber auf, diese Vernichtung des Körperschaftsteuerguthabens zu beseitigen. Das hatte er mit dem JStG 2010 auch vollzogen. |
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