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  • 15.02.2013 · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt – Schlüsselfertiges Gebäude

    Strenge Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer ist zulässig

    | Gegen die ständige und strikte BFH-Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand auch bei mehreren Verträgen oder Bau- sowie Kaufpartnern im Grunderwerbsteuerrecht (z.B. 29.7.09, II R 58/07; 24.1.08, V R 42/05, BStBl II 08, 697; 19.3.09, V R 50/07, BStBl II 10, 78) bestehen weder unions- oder verfassungsrechtliche Bedenken noch steht sie im Widerspruch zur Rechtsprechung der Umsatzsteuersenate, betont der BFH im aktuellen Urteil vom 27.9.2012 (II R 7/12). |