15.05.2013 · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt – Schwimmende Häuser
Keine Grunderwerbsteuer mangels Gebäude
| Der BFH hat für den Bereich der Bewertung entschieden, dass schwimmende Häuser keine Gebäude sind (26.10.11, II R 27/10, BStBl II 12, 274). |
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