· Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt ‒ Übungsleiterpauschale
2.400 EUR bleiben steuerfrei
| Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes soll Vereinen ab 2013 höhere zeitliche Flexibilität gewähren, und dies mit diversen Maßnahmen: |
- Anhebung der Übungsleiterpauschale in § 3 Nr. 26 EStG von 2.100 auf 2.400 EUR sowie der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG von 500 auf 720 EUR im Jahr. Zahlungen an Ehrenamtliche, die diesen neuen Freibetrag nicht übersteigen, sind nicht mehr steuer- und sozialversicherungspflichtig und Meldungen entfallen, die ansonsten aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungspflicht zu erbringen sind.
- Verlängerung der Frist um ein Jahr, in der steuerbegünstigte Körperschaften ihre ideellen Mittel verwenden müssen. Zuvor musste dies bis zum Ablauf des auf den Zufluss folgenden Kalenderjahres erfolgen.
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