· Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt ‒ Umsatzsteuer
BMF zur Behandlung von Fotovoltaik- und KWK-Anlagen
| Das BMF hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Fotovoltaik- und KWK-Anlagen umfangreich Stellung genommen. |
- Die Stromlieferung des Betreibers einer neuen Fotovoltaikanlage an den Netzbetreiber umfasst umsatzsteuerrechtlich den physisch eingespeisten und den kaufmännisch-bilanziell weitergegebenen Strom. Der dezentral verbrauchte Strom wird nach EEG nicht vergütet und ist nicht Gegenstand der Lieferung an den Netzbetreiber.
- Im Fall einer teilunternehmerisch unternehmensfremden (privaten) Nutzung hat der Unternehmer ein Zuordnungswahlrecht und kann den vollen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Fotovoltaikanlage geltend machen, wenn die unternehmerische Nutzung mindestens 10 % beträgt (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG).
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