· Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt - Umsatzsteuer
Immer etwas Neues im Fall „eBay“ - Gebühren an den Betreiber der Plattform
| Müssen Unternehmer für den Verkauf von Waren über eine Handelsplattform an den Betreiber Gebühren zahlen, so mindern diese das Entgelt nicht. |
Im Regelfall sind die Gebühren an eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Firma zu leisten. Bei der Veräußerung der Waren werden die Gebühren dann mit dem Verkaufserlös der Waren verrechnet. An den Unternehmer wird nur der um die Gebühren gekürzte Betrag überwiesen. Aufgrund der Verrechnung der Gebühren wird der Erlös häufig zu gering angegeben.
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U verkauft Waren über die Handelsplattform für insgesamt 119.000 EUR. Nach Abzug der Gebühren von 10.000 EUR wird ein Betrag von 109.000 EUR an U überwiesen. U erklärt darauf lediglich Umsätze in Höhe von 91.596 EUR, die er wie folgt ermittelt hat: 109.000 EUR : 1.19
Entsprechend hat U eine Umsatzsteuer in Höhe von 17.403 EUR erklärt: 91.596 EUR × 0,19 |
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