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  • · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt - Umsatzsteuer/Musterklausel schützt vor unkalkulierten Nachteilen

    Beratung des Mandanten im Drittlandsgeschäft

    | Steuerberater und Mandanten übersehen im Tagesgeschäft häufig, dass sich durch einen verständigen Blick in das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) zunächst einmal ausschließlich die Rechtsfolgen in Deutschland abklären lassen. Mit Einschränkungen - insbesondere beim formellen Umsatzsteuerrecht und dem (sonstigen) Verfahrensrecht - sind auch die Rechtsfolgen in den anderen EU-Mitgliedstaaten abzulesen. Keine Antworten gibt das UStG zu Fragen, die das Umsatzsteuerrecht von Drittländern betreffen. |

     

    1. Das Grundproblem

    Ein für die meisten Kanzleien alltäglicher Fall soll an die Problematik heranführen:

     

    • Beispiel 1

    Ein deutscher Anlagenbauer (Mandant M) soll im Auftrag von Kunde K eine Produktionsstraße in Kiew (Ukraine) errichten.