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  • · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt ‒ Vollmachtsdatenbank

    BMF zum Berechtigungsmanagement für die vorausgefüllte Steuererklärung

    | Mit Schreiben vom 10.10.2013 (IV A 3-S 0202/11/10001 ) wurden Muster für eine Bevollmächtigung von Steuerberatern, Steuerberatungsgesellschaften und Lohnsteuerhilfevereinen im Besteuerungsverfahren veröffentlicht, deren Nutzung unabdingbare Voraussetzung für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz ist. |

     

    Verwendung durch alle befugten Personen möglich

    Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das als Anlage 1 des BMF-Schreibens vom 10.10.2013 bekannt gegebene Muster für die Bevollmächtigung von Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften neu gefasst, damit es künftig von allen nach § 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Gesellschaften verwendet werden kann (Anlage). Vollmachten, die Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften nach dem mit BMF-Schreiben vom 10.10.2013 veröffentlichten Muster erteilt wurden, gelten unabhängig hiervon unverändert weiter und können der elektronischen Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz weiterhin zugrunde gelegt werden.

     

    Vorbehaltlich abweichender landesspezifischer Bestimmungen gilt Entsprechendes für die mit BMF-Schreiben vom 7.5.2014 geregelte Nutzung von Vollmachten für die Freischaltung zur Elster-Kontoabfrage, wenn die Vollmacht uneingeschränkt erteilt worden ist. Werden die Vollmachtsdaten nicht elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, ist die Verwendung des amtlichen Musters freigestellt. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.