15.07.2013 · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt – Windkraftanlagen
Geänderte Abgrenzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen vom Grundvermögen
| Nach der bisherigen Verwaltungsauffassung ist der Feststellung des Einheitswerts für die wirtschaftliche Einheit des mit Windkraftanlagen bebauten Grundstücks die Fläche des Grund und Bodens zugrunde zu legen, die von dem Grundstückseigentümer an den Betreiber der Windkraftanlagen verpachtet worden ist, also im Regelfall die Fläche, die eine wirtschaftliche Einheit i.S.d. § 2 Abs. 1 BewG bildet. |
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