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  • · Nachricht · § 18 UStG

    Besteuerungs- geht vor Vorsteuervergütungsverfahren

    | Hat ein im Ausland ansässiger Unternehmer eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, ist er berechtigt und verpflichtet, alle in diesem Jahr abziehbaren Vorsteuerbeträge in dieser Steuererklärung geltend zu machen. Entgegen der Verwaltungsansicht in Abschn. 18.15. Abs. 1 Satz 2 UStAE schließen sich das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuer-Vergütungsverfahren gegenseitig aus. |

     

    Quelle: ID 42404410

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