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  • · Nachricht · § 6 EStG

    Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG

    | Bringt der an einer Einmann-GmbH & Co. KG allein beteiligte Kommanditist ein Wirtschaftsgut ein, wird die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 5 EStG nicht dadurch rückwirkend aufgehoben, dass die KG das Wirtschaftsgut innerhalb der dreijährigen Sperrfrist veräußert. Dies gilt auch dann, wenn der Gegenstand in der Gesamthandsbilanz der KG mit dem bisherigen Buchwert ausgewiesen und deshalb für den Einbringenden keine negative Ergänzungsbilanz erstellt worden ist. |

     

    Quelle: ID 42404363