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  • · Nachricht · § 65 EStG

    Prüfung auf kindergeldähnliche Leistungen im Ausland

    | Nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG wird kein Kindergeld für ein Kind gezahlt, für das Leistungen im Ausland zu zahlen sind oder bei entsprechendem Antrag zu zahlen wären. Ausreichend ist ein materiell-rechtlicher Anspruch auf die entsprechende Leistung nach ausländischem Recht von einer kindergeldberechtigten Person oder einem Dritten. Diese Vorschrift verpflichtet Behörden im Grundsatz, selbst zu entscheiden, ob ein solcher Anspruch im Ausland besteht. Dies ist von Amts wegen zu ermitteln und festzustellen.l |

     

    Quelle: ID 42404384