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  • · Fachbeitrag · Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz

    Weitere Änderungen und Ergänzungen im sogenannten „Jahressteuergesetz 2013 light“

    | Nach monatelangen Verhandlungen haben Bund und Länder ihren Streit beigelegt und sich im Vermittlungsausschuss auf einen umfassenden Kompromissvorschlag geeinigt. Dieser beinhaltet eine komplette Neufassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes und integriert den im Dezember 2012 gefundenen Kompromiss zum Jahressteuergesetz 2013 mit Ausnahme der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften. Dies erfolgt nun auf Vorgabe des BVerfG in einem separaten Gesetzentwurf. Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz nimmt dafür aber große Teile des Gesetzentwurfs zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen auf. Hinzu kommen Regelungen des Bundesrats, der zuvor einen eigenen Entwurf für ein JStG 2013 vorgelegt hatte. |

     

    Vom JStG 2013 light ist nicht mehr viel übrig

    Somit kann im Vergleich zur Ursprungsfassung der Regierung beim nun endgültig in Kraft tretenden Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz eigentlich nicht mehr vom „JStG 2013 light“ gesprochen werden. Die Neufassung beinhaltet 29 geänderte Gesetze, so unter anderem eine Neueinführung des EU-Amtshilfegesetzes und die Aufhebung der bisherigen Amtshilferichtlinie. Das Gesetz ist am 29.6.2013 verkündet worden, sodass die entsprechenden Änderungen am 30.6.2013 in Kraft getreten sind. Zahlreiche Elemente wirken allerdings bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2013, im Bereich der Kapitaleinkünfte ab 2012 oder rückwirkend in allen offenen Fällen.

     

    Nachfolgend die wichtigsten steuerlichen Änderungen durch den Vermittlungsausschuss für die Praxis in Kurzform, gegliedert nach Steuerarten. Dabei werden vom Grundsatz abweichende Einführungstermine gesondert aufgeführt: