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  • · Fachbeitrag · § 2 GewStG

    Unternehmensberatung: Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?

    | Mit der Tätigkeit eines beratenden Betriebswirts ist kein festes Berufsbild verknüpft. Die Rechtsprechung hat als beratenden Betriebswirt denjenigen angesehen, der eine bestimmte Berufsausbildung auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft erworben hat. Unter dieser Voraussetzung werden die Einkünfte als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit eingestuft. Was ist aber, wenn der Unternehmensberater Firmen betreut, an denen er selbst als Gesellschafter beteiligt ist? Hierzu hat das FG Düsseldorf aktuell eine Entscheidung gefällt. |

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige war an verschiedenen Kapitalgesellschaften mittelbar mehrheitlich beteiligt. Zugleich bestanden zwischen dem Steuerpflichtigen und den Gesellschaften Beratungsverträge.

     

    Das FA behandelte die Einkünfte des Unternehmensberaters aus seiner Beratungstätigkeit unter Hinweis auf das Fehlen eines betriebswirtschaftlichen oder volkswirtschaftlichen Studiums oder einer ähnlichen Ausbildung als gewerbliche Einkünfte. Hiergegen wandte sich der Steuerpflichtige und machte gelten, die Beratungstätigkeit sei als freiberufliche Tätigkeit zu beurteilen.