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  • · Fachbeitrag · § 8 GewStG

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei Konzertveranstaltern

    | Konzertveranstalter müssen die Kosten für die tageweise Anmietung von Konzertsälen und anderen Veranstaltungsstätten bei der Gewerbesteuer anteilig ihrem Gewinn hinzurechnen. |

     

    Sachverhalt

    Im Urteilsfall mietete die Steuerpflichtige unterschiedliche Räumlichkeiten für die Durchführung von Konzerten und anderen Veranstaltungen mit Künstlern an.

     

    Die Steuerpflichtige zog die Kosten für diese Mieten von ihrem Gewinn ab, nahm jedoch keine Hinzurechnung eines Anteils dieser Ausgaben nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG vor. Nach der Regelung sind Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unter den dort näher bezeichneten Voraussetzungen anteilig dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen.