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  • · Fachbeitrag · § 152 AO

    Ermessen bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Erstattungsfällen

    Im Rahmen des Erschließungsermessens zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags kann unter anderem von Bedeutung sein, ob sich aus der Veranlagung eine Nullfestsetzung, eine Nachzahlung oder eine Steuererstattung ergibt.

     

    Sachverhalt

    Am 29.3.2023 reichte die Steuerberaterin des Steuerpflichtigen die Einkommensteuererklärung 2020 ein. Diese führte aufgrund der Anrechnung der vom Arbeitgeber abgeführten Lohnsteuer zu einer Einkommensteuererstattung.

     

    Im Rahmen des Veranlagungsverfahrens setzte das Finanzamt einen Verspätungszuschlag i. H. v. 175 EUR fest, da die Steuererklärung erst nach Ablauf der Abgabefrist (31.8.22) abgegeben worden sei.