· Fachbeitrag · § 2 GewStG
Beginn der Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers
Die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers beginnt frühestens mit dem Abschluss eines Kaufvertrags über eine erste Immobilie. Erst durch den entsprechenden Kauf sei er in der Lage, seine Leistung am Markt anzubieten. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige ist als gewerbliche Grundstückshändlerin tätig. Es handelt sich um eine Anfang 2011 gegründete Gesellschaft, deren Wirtschaftsjahr am 1.6. eines Jahres beginnt und am 31.5. des Folgejahres endet.
In ihrem ersten Wirtschaftsjahr 2011/2012 hatte die Steuerpflichtige den Erwerb eines ersten Grundstücks lediglich vorbereitet. Zum Abschluss des entsprechenden Kaufvertrags kam es erst im Juni 2012 und damit im zweiten Wirtschaftsjahr 2012/2013.
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