· Fachbeitrag · § 7 GewStG
Gewerbesteuerpflicht eines Veräußerungsgewinns bei Existenz einer Unterbeteiligung
Der Gewinn eines Kommanditisten aus dem Verkauf seines mitunternehmerischen Kommanditanteils unterliegt nicht der Gewerbesteuer, wenn er auf eine natürlich Person entfällt. Fraglich ist, ob dies auch für den Gewinn eines Kommanditisten aus dem Verkauf seines mitunternehmerischen Kommanditanteils gilt, an dem eine atypische Unterbeteiligung besteht. |
Sachverhalt
Die Klägerin war eine GmbH & Co. KG, an der der W als Kommanditist beteiligt war. An der Kommanditbeteiligung des W i. H. von rund 400.000 EUR bestanden mehrere atypisch stille Unterbeteiligungen im Umfang von rund 320.000 EUR. Am Ende des Jahres 2014 verkaufte W seine hälftige Kommanditbeteiligung an die K-GmbH. Den hieraus entstandenen Gewinn unterwarf das Finanzamt in vollem Umfang der Gewerbesteuer.
Entscheidung
Der BFH folgte der Auffassung des Finanzamts, wonach der Gewinn gewerbesteuerpflichtig sei. Gemäß § 7 Satz 1 GewStG ist Gewerbeertrag der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der bei der Ermittlung des Einkommens für den dem Erhebungszeitraum (§ 14 GewStG) entsprechenden Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Beträge.
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