· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Änderungen zur erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG
Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 22.4.2021 verabschiedeten Fondsstandortgesetz (FoStoG) am 28.5.2021 zugestimmt. Das Gesetz wurde im BGBl verkündet. |
Was ändert sich?
Mit dem Fondsstandortgesetz FoStoG werden Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern an (insbesondere Start-ups) steuerlich begünstigt. Außerdem enthält das Gesetz eine Abmilderung der Regelungen zur gewerbesteuerlichen erweiterten Kürzung von Grundstücksunternehmen. Das FoStoG enthält insbesondere bedeutsame Änderungen bei der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Sätze 2 ff. GewStG.
§ 9 Nr. 1 Sätze 3 und 4 GewStG wurden durch das FoStoG wie folgt gefasst:
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