· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag nach § 8 Nr. 1 GewStG: Ausführliche Verfügung
Zu den Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag nach § 8 Nr. 1 GewStG für Zinsen, Mieten und Lizenzen gibt es mittlerweile unzählige Urteile. Den Überblick zu behalten, was nun zuzurechnen ist und was nicht, fällt in der Beratungspraxis deshalb nicht immer leicht. Hier hilft ein Blick in eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt. In dieser Verfügung wird ausführlich zu den jeweiligen Hinzurechnungstatbeständen Stellung bezogen |
Fundstelle
- OFD Frankfurt, Verfügung v. 8.4.22, G 1422 A-44-St 513
Quelle: Ausgabe 08 / 2022 | Seite 617 | ID 48446665