· Nachricht · Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuerrichtlinien 2022 ohne Hinweise auf Option zur Körperschaftsbesteuerung
Das BMF hat mit Schreiben vom 27.10.2021 zahlreichen Verbänden den Entwurf der Körperschaftsteuerrichtlinien 2022 zur Stellungnahme zugeleitet. Die Neufassung berücksichtigt die zwischenzeitlich eingetretenen gesetzlichen Änderungen, insbesondere zur ertragsteuerlichen Behandlung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (R 4.1 bis 4.3 KStR) und Regelungen zur ertragsteuerlichen Behandlung der Organschaft (R 14.8 KStR). |
Zur Neuregelung nach § 1a KStG, der Regelung zur Option von Personenhandelsgesellschaften oder Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftsbesteuerung finden sich in den Körperschaftsteuerrichtlinien 2022 keine Hinweise. Die steuerlichen Einzelfragen zu § 1a KStG sollen ausschließlich in BMF-Schreiben dargestellt und fortentwickelt werden (aktuell BMF vom 10.11.2021, IV C 2 - S 2707/21/10001 :004 - Anwendungsschreiben zur Option nach § 1a KStG).