· Fachbeitrag · § 1 UStG
Verbilligte Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer
| Überlässt ein Unternehmer nur seinen Angestellten gegen Kostenbeteiligung Parkraum, erbringt er damit eine entgeltliche Leistung. Die Besteuerung unentgeltlicher Leistungen erlaubt keinen Rückschluss auf die Besteuerung von Dienstleistungen, die der Unternehmer gegen verbilligtes Entgelt erbringt. |
Sachverhalt
In der Nähe des Unternehmens des Steuerpflichtigen gab es nur wenige Parkplätze, auf denen zudem nicht länger als zwei Stunden geparkt werden durfte. Mitarbeiter des Steuerpflichtigen, die von Auswärtsterminen (Gerichtsterminen oder Mandantengesprächen) zurückkehrten, hatten regelmäßig Schwierigkeiten, einen öffentlichen Parkplatz zu finden. Zudem unterbrachen die Mitarbeiter ihre Arbeit mehrmals täglich, um ihre Parkberechtigung zu verlängern.
Zur Ermöglichung eines ungestörten Betriebsablaufs mietete der Unternehmer Abstellplätze in einem Parkhaus am Unternehmensort für monatlich 55 EUR pro Stellplatz an, um diese seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Die Mitarbeiter waren nur parkberechtigt, wenn sie sich - auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung - an den Parkraumkosten mit 27 EUR monatlich beteiligten. Diese Zahlungen behielt der Steuerpflichtige unmittelbar vom Gehalt des jeweiligen Mitarbeiters ein.
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