· Fachbeitrag · § 10 EStG
Ehescheidung und die Ausgleichszahlung zur Abfindung eines Versorgungsanspruchs
| Eine von einem Steuerpflichtigen an seine geschiedene Ehefrau geleistete Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs ist als Sonderausgabe abziehbar. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige - ein Apotheker - stritt mit dem FA über die Abzugsfähigkeit von Versorgungsausgleichszahlungen an die geschiedene Ehefrau. Die Ehe des Steuerpflichtigen wurde 2009 geschieden. In 2011 schloss der Steuerpflichtige mit seiner Exfrau einen Vergleich zur Abwendung des Versorgungsausgleichs u. a. mit folgendem Inhalt:
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1. „Der Antragsteller zahlt der Antragsgegnerin zur Abfindung eines Versorgungsausgleichs einen Betrag von 14.000 EUR.
2. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind sich darüber einig, dass unter Berücksichtigung der beiderseits in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ein Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden soll. |
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